

Tarifziffer 905.043.2
Arbeit zur Zeitüberbrückung ist ein kurzfristiges Angebot und zeitlich auf zwei bis drei Monate begrenzt. Eine Anschlusslösung ist geplant aber aus organisatorischen Gründen noch nicht realisierbar.
Arbeit zur Zeitüberbrückung bietet die Erhaltung der Tagesstruktur. Bei Bedarf kann das Arbeits- und Leistungstraining noch optimiert werden als Übung zur weiterführenden Massnahme, die durch die IV geplant und organisiert ist.
Christine Bättig
Coach
Tel. 041 340 46 40
christine.baettig@sah-zs.ch
SAH Zentralschweiz
Arbeit und Vermittlung
Ateliers für Frauen
Kantonsstrasse 19
6048 Horw
Tel. 041 340 46 40
ateliersfuerfrauen(at)sah-zs.ch