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18-jährige Erfolgsgeschichte zu Ende

 

Seit 2002 ist das SAH Zentralschweiz vom Gesundheits- und Sozialdepartement (GSD) mit der beruflichen Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen beauftragt. Im Rahmen der neuen Integrationsagenda Schweiz (IAS) ändert das GSD seine Strategie und wird die Leistungsvereinbarung (LV) mit dem SAH Zentralschweiz ab 1.1.2021 nicht mehr weiterführen. Damit endet per Dezember 2020 eine 18-jährige Erfolgsgeschichte. Das SAH Zentralschweiz bedauert diesen folgenschweren Entscheid. Im Interesse der betroffenen Flüchtlinge, der Wirtschaft und des Kantons ist es nun wichtig, einen Know-How- Verlust zu vermeiden und eine weiterhin kooperative Zusammenarbeit zwischen Kanton und der Fachorganisation zu gewährleisten.

Das SAH Zentralschweiz leistet seit 18 Jahren als einzige fachspezifische Organisation im Kanton Luzern berufliche Integrationsarbeit für Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen. Das SAH Zentralschweiz ist dem Arbeitsmarkt sehr nah und verfügt über ein breites Netzwerk zu Wirtschaft und Arbeitgebenden mit einem Pool von rund 500 Firmen. Zudem wird seit Jahren eine gute Vernetzung mit Fachorganisationen, Vereinen, Gewerbeverbänden und weiteren Institutionen gepflegt.

Überdurchschnittliche Vermittlungsquote

Dank diesem Netzwerk, der langjährigen Erfahrung und der fundierten Fachexpertise seiner Mitarbeitenden erreichte das SAH Zentralschweiz mit Migration Co-Opera, der Fachstelle für berufliche Integration, für den Kanton Luzern eine im schweizweiten Vergleich überdurchschnittliche Erwerbsquote. Alleine im vergangenen Jahr konnten 425 Stellen – davon 50 Lehrstellen - an geflüchtete Menschen vermittelt werden.

Der Kanton Luzern hat sich nun entschieden, diese erfolgreiche Zusammenarbeit per Ende Jahr zu beenden. Ein folgeschwerer Entscheid für das SAH Zentralschweiz und vor allem für die 22 betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche ihre Stelle per Ende 2020 voraussichtlich verlieren. Das SAH Zentralschweiz ist von diesem Entscheid enttäuscht: «Wir haben erwartet, dass die Verantwortlichen des Gesundheits- und Sozialdepartements (GSD) von der ausgewiesenen Erfahrung unserer Organisation profitieren möchten. Wir haben unsere Bereitschaft stets signalisiert, zusammen nach Lösungen zu suchen und haben Vorschläge eingebracht», erklärt Beat Däppeler, Präsident des SAH Zentralschweiz. 

Das SAH Zentralschweiz ist überzeugt, dass auch im Rahmen der Integrationsagenda Schweiz, die eine temporäre Delegation der Fallführung explizit vorsieht, eine Zusammenarbeit in ähnlicher Weise möglich gewesen wäre. Dies zeigt überdies auch der Vergleich mit anderen Kantonen, die weiterhin auf ihre bisherigen erfahrenen und starken Partner vertrauen, und welche in der Ausarbeitung der Eingaben vielerorts mit einbezogen wurden. Dies im Gegensatz zum Kanton Luzern.

Das SAH Zentralschweiz ist davon überzeugt, dass es auch weiterhin eine kooperative Zusammenarbeit zwischen privater Fachorganisation und staatlichen Stellen braucht. Das vorhandene Know-How sollte im Interesse der Gesellschaft, der Arbeitgebenden und der geflüchteten Menschen weiterhin genutzt werden.

Medienmitteilung