Arbeitgeberin
Arbeit mit Sinn, in einem Umfeld, in dem sich unsere Mitarbeitenden wohlfühlen. Rund 80 Menschen arbeiten beim SAH Zentralschweiz in den Bereichen Beratung, Arbeitsintegration, Bildung und Coaching. Gemeinsam verantworten wir unsere Angebote.
Wieso es sich lohnt, beim SAH Zentralschweiz zu arbeiten? Unsere Arbeitsbedingungen sind mit 5 Wochen Ferien und 40 Arbeitsstunden pro Woche sehr fair. Weiter bieten wir verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten an.
Leistungen auf einen Blick, gemäss dem GAV SAH/Solidar Suisse – vpod 2021
Flexible Arbeitszeiten
- Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden
- Wir arbeiten nach dem Jahresarbeitszeit-Modell
- Homeoffice-Möglichkeit
Ferienanspruch
- 5 Wochen bis und mit dem 50. Lebensjahr
- 6 Wochen bis zum 20. und ab dem 51. Lebensjahr
Feiertage (ab 2025)
- Folgende Feiertage sind bezahlt gemäss Pensum:
Neujahr, Berchtoldstag, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Bundesfeiertag, Mariä Himmelfahrt, St. Leodegar, Allerheiligen, Mariä Empfängnis, Weihnachten, Stephanstag
Dienstaltersgeschenk
- Eine zusätzliche Ferienwoche nach Vollendung von 5, 15, 25, 35 oder 45 Anstellungsjahren
- Zwei zusätzliche Ferienwochen nach Vollendung von 10, 20, 30 oder 40 Anstellungsjahren
Der bezahlte Urlaub kann im gegenseitigen Einverständnis ganz oder teilweise ausbezahlt werden.
Weiterbildung
- Jährlich 5 Arbeitstage für berufliche Weiterbildung (anteilsmässig zu den Anstellungsprozenten)
- Aktive Förderung der Personalentwicklung, auch durch Übernahme von Weiterbildungskosten
Beiträge für Pensionskasse
- Die Pensionskasse der SAH Regionalvereine ist die Pensionskasse der Stadt Zürich
- Die Beiträge des Arbeitgebers an die Pensionskasse betragen 62%, jene der Arbeitnehmenden 38%
Prämien für Taggeldversicherung bei Krankheit und Unfall
- Die Prämien der Kollektivtaggeld- und der Nichtberufsunfallversicherung werden zu je 50% vom Arbeitgeber und von den Mitarbeitenden getragen
- Der Arbeitgeber ergänzt die Versicherungsleistung bei Krankheit und Unfall in den ersten drei Monaten auf den vollen, vom 4. Monat bis zwölften Monat auf 90% und ab 2. Jahr bis insgesamt max. 2 Jahre auf 80% des bisherigen Lohnes
Mutter- / Vaterschaftsurlaub
- Der Mutterschaftsurlaub dauert 16 Wochen
- Bei Geburt des eigenen Kindes (Väter / Lebenspartner*innen) dauert der Urlaub 20 Tage
SAH Familienzulagen
- Zusätzlich zu den kantonalen Familienzulagen wird Arbeitnehmenden von zulagenberechtigten Kindern eine überobligatorische SAH Familienzulage ausgerichtet.
- Die SAH Familienzulage beträgt CHF 200.- für das erste Kind und CHF 150.- für jedes weitere Kind (subsidiär zu allfälligen Zulagen des/r Partner/-in). Die Zulagen werden pro rata temporis zum Stellenpensum ausbezahlt. Für Mitarbeitende im Stundenlohn werden die überobligatorischen Familienzulagen pro Stunde ausgerichtet.
Unbezahlter Elternurlaub
- Die Mitarbeitenden können im 1. Lebensjahr des Kindes maximal 6 Monate unbezahlten Elternurlaub beantragen
Unbezahlter Urlaub
- Innerhalb von 5 Anstellungsjahren können Mitarbeitende einen unbezahlten Urlaub von maximal 6 Monaten beantragen
Lohnfortzahlung bei Mutterschaft, Militärdienst etc.
- Bei der Leistung von obligatorischem Militärdienst, Zivilschutzdienst, freiwilliger Feuerwehr, Zivildienst, militärischem Frauendienst und Rot-Kreuz-Dienst sowie während der Mutterschaft erhalten die Mitarbeitenden den vollen Lohn
Vergünstigungen
- 25% Rabatt auf Speis und Trank in unserem Restaurant Libelle in Luzern (excl. Begleitung)
- 10% Rabatt auf die Produktpalette der SAH Ateliers für Frauen
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