SAH Trainings- und Qualifizierungsplatz Restaurant Libelle
Für RAV, Sozialdienste und Dienststellen Asyl- und Flüchtlingswesen
Durch Abklärung, Beratung, Training und Qualifizierung werden die Programm-Teilnehmenden individuell auf eine Anstellung im allgemeinen Arbeitsmarkt der Gastronomie vorbereitet. Während maximal eines Jahres eignen sich die Programm-Teilnehmenden die notwendigen Fach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenzen für einen Übertritt in den allgemeinen Arbeitsmarkt im Bereich Gastronomie an. Der Arbeitseinsatz ist individuell abgestimmt und erfolgt wahlweise in den Bereichen Office/Küche oder Buffet/Service. Zusätzlich zur praktischen Arbeit finden theoretische Schulungseinheiten statt. Bei der Stellensuche werden die Programm-Teilnehmenden im Rahmen eines Coachings individuell begleitet.
Ihre Ansprechperson
Manuela Bernasconi
- Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt
- Sammeln von Gastronomieerfahrung
- Aneignung neuer Gastro-Fachkompetenzen
- Konfrontation mit realen Gastrobedingungen inkl. Schichtarbeit
- Entwickeln von Bewerbungsstrategien
- Fördern der persönlichen Kompetenzen
- Erweitern und Festigen der Deutschkenntnisse
- Personen, die Leistungen der ALV, der Sozialhilfe oder anderer sozialer Leistungssysteme beziehen und eine Anstellung im allgemeinen Arbeitsmarkt der Gastronomie anstreben
- Praxiseinsatz unter realen Gastrobedingungen
- Praktische Schulung durch Fachpersonen
- Gastronomiebezogener Deutschunterricht
- Fachschulungen und Bewerbungstraining
- Individuelles Coaching mit begleiteter Stellensuche
- Aussagekräftiges Arbeitszeugnis
- Genügend mündliche Deutschkenntnisse, um ein einfaches Gespräch führen zu können und Arbeitsanweisungen zu verstehen (Küche A1, Service A2)
- Interesse am Gastronomiebereich
- Idealerweise mind. 60% arbeits- & vermittlungsfähig
- Keine akute Suchproblematik
- 3 bis 12 Monate
- CHF 1’604.- pro Monat (für Gemeinden des Kantons Luzern werden 50% über die KAIM finanziert)
- Zusätzliche Verrechnung von Essensspesen
(CHF 10 pro Mahlzeit)
- Anmeldungen erfolgen über die zuständige RAV-Stelle, die Sozialdienste der Wohngemeinden oder den Sozialdienst für Geflüchtete